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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB

Anbieterin und Vertragspartnerin:

Kristina Kutz - freie Rednerin, Transformations-Coach

Kirchstraße 7

42781 Haan

Festnetz: +49 2129 342002

-im folgenden Auftragnehmerin genannt

E-Mail: mail@inwortegezaubert.de www.inwortegezaubert.de


 1. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen / AGB werden die Regelungen zum Vertragsverhältnis zwischen der Auftragnehmerin und den Auftraggebern (Brautpaar) näher beschrieben.


2. Der Leistungsumfang der Auftragnehmerin umfasst folgende Tätigkeiten:

a) Fertigung einer Rede und Vortrag dergleichen während einer freien Trauung zum vorher vereinbarten Termin. Die Dauer des Trautermins mit Rede beträgt ca. 30 – 40 Minuten. Die Auftragnehmerin findet sich rechtzeitig zum vereinbarten Termin und am mitgeteilten Ort der Trauveranstaltung ein.

b) Zur Vorbereitung der Fertigung der Trauzeremonie sowie der Traurede werden mit den Auftraggebern zwei Vorgespräche geführt, zu welchen diese einen vorher übergebenen detaillierten Fragebogen zu ihrer persönlichen Situation erhalten, welcher vollständig ausgefüllt mitzubringen sind. Die Vorgespräche werden in den Räumlichkeiten der Auftragnehmerin durchgeführt. Sollte dies nicht möglich sein, so kann auch eine Besprechung über skype oder ähnliche Medien stattfinden.

c) Die zu erbringenden Leistungen werden auch schriftlich in einem Vertrag festgelegt. 


3. Honorar

Das Honorar wird in der vertraglichen Vereinbarung festgelegt. Üblicherweise wird ein Pauschalhonorar vereinbart. Dieses erhält die gesetzliche Umsatzsteuer. Der Honoraranspruch wird mit Auftragserteilung und Abrechnung zur Zahlung fällig. Verzugseintritt zu den Zahlungsmodalitäten wird im schriftlichen Vertrag geregelt. Zusätzlich zum vereinbarten Honorar sind die anfallenden Fahrtkosten der Auftragnehmerin für jeden gefahrenen Kilometer mit 0,40 € zu vergüten. Sonstige Reisekosten für Flug- und Bahnfahrten sowie Hotelkosten werden vertraglich gesondert geregelt. Der Vergütungsanspruch des Honorars besteht in voller Höhe auch dann, wenn die Veranstaltung, aus welchen Gründen auch immer, nicht zu dem vereinbarten Termin oder gar nicht stattfindet, soweit dies nicht durch die Auftragnehmerin zu vertreten ist. Die Auftraggeber sind Gesamtschuldner bezogen auf alle im Vertrag geregelten Zahlungsansprüche.


4. Auftragserteilung

Die Auftragserteilung erfolgt durch schriftlichen Vertrag, welcher von allen Vertragsparteien gegenzuzeichnen ist. Die Bekanntgabe der Unterzeichnung durch die Auftragnehmerin ist auch per E-Mail gegenüber den Auftraggebern möglich.


5. Durchführung der Trauzeremonie

Die Auftragnehmerin ist während der Zeremonie vor Regen, übermäßiger Sonneneinstrahlung und anderen störenden Witterungseinflüssen zu schützen, da sie sonst eine ordnungsgemäße Zeremonie nicht garantieren kann. Die Auftraggeber sorgen für die notwendige Stromversorgung zum Rednerpult, welches ebenfalls in Form eines Pultes oder von Stehtischen bereitzustellen ist. Die Dauer der Trauzeremonie beläuft sich in der Regel auf ca. 30 – 50 Minuten. Die Auftragnehmerin wird rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin vor Ort sein und für eventuelle Verzögerungen des Beginns der Zeremonie ein Zeitfenster von max. 90 Minuten einplanen.


6. Kündigung des Vertrages durch die Auftragnehmerin

Die Auftragnehmerin ist zur Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, soweit das vertraglich vereinbarte Honorar nicht zu den vereinbarten Fälligkeitszeitpunkten bezahlt wurde und die Auftraggeber damit mit dieser Bezahlung in Verzug geraten sind. Der Ausspruch der Kündigung ist per Post oder per E-Mail möglich und kann auch gegenüber nur einem der Auftraggeber, wirksam für beide Auftraggeber, erklärt werden. Eine schriftliche Kündigung durch die Auftragnehmerin ist dieser auch dann gestattet, wenn die Auftraggeber entweder nicht an den vereinbarten beiden Vorgesprächen teilnehmen oder keine notwendigen Informationen für die Fertigung der Traurede liefern. In einem solchen Fall wird die Auftragnehmerin die Auftraggeber schriftlich mit Fristsetzung von 2 Wochen auffordern, an einem notwendigen Gespräch teilzunehmen bzw. die übergebenen Fragebögen ausgefüllt zurückzuleiten. Sollte dies innerhalb der gesetzten 2-Wochen-Frist nicht erfolgen, ist die schriftliche Kündigung durch die Auftragnehmerin möglich. In beiden vorbezeichneten Kündigungsfällen ist für den entgangenen Auftrag sowie den bereits entfalteten Aufwand eine Entschädigung zu bezahlen. Diese beträgt bei einer Kündigung bis 10 Wochen vor dem Termin 40 % des vereinbarten Honorars und ab 10 Wochen vor dem Termin 100 % des vereinbarten Honorars. Darüber hinaus hat die Auftragnehmerin auch ein Sonderkündigungsrecht für den Fall, dass sie selbst erkrankt, einen Unfall erleidet, ein Todesfall eines nahen Familienangehörigen vorliegt, höhere Gewalt vorherrscht oder bei Eigenversterben. In diesem Fall kann eine Sonderkündigung mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden, welche zur vollständigen Leistungsfreiheit der Auftragnehmerin führt. Bis zu diesem Zeitpunkt bereits gezahlte Honorare werden umgehend zurückerstattet. Soweit die Traurede zum Zeitpunkt der Ausübung des Sonderkündigungsrechtes bereits fertig gestellt ist, wird den Auftragnehmern angeboten, dass diese zu dem anteiligen vereinbarten Honorarpreis käuflich erworben werden kann, damit diese von einer dritten Person gehalten wird.


7. Rücktritt vom Vertrag durch die Auftraggeber

Die Auftraggeber können vom Vertrag gemeinsam oder jeder einzeln mit Wirkung auch für den anderen zurücktreten. Für den Fall des Rücktrittes werden die im Folgenden bezeichneten Ausfallkosten zur Zahlung gegenüber der Auftragnehmerin fällig: - Rücktritt nach Vertragsunterzeichnung bis 10 Wochen vor dem vereinbarten Trautermin 40 % des jeweils vereinbarten Honorars - Rücktritt im Zeitraum ab 10 Wochen vor dem Termin ist das gesamte vereinbarte Honorar als Aufwandsentschädigung zu leisten - Reisekosten und sonstige Spesen fallen im Fall des Rücktrittes nicht an. Der Rücktritt ist schriftlich per Post oder E-Mail gegenüber der Auftragnehmerin zu erklären.


8. Datenschutz

Persönliche Daten des Auftraggebers werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, soweit in dem schriftlich abzuschließenden Vertrag nicht etwas anderes vereinbart wird.


9. Urheberrecht

Für den Inhalt der Zeremonien und der schriftlichen Rede liegen die alleinigen Rechte aller Art bei der Urheberin (Auftragnehmerin).


10. Haftung

Die Haftung für Schadenersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin haftet insbesondere nicht für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn und nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Angaben vom Vorgespräch zur Auftragserteilung entstehen. Haftung und Schadenersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrages.


11. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten, welche aus den Vertragsverhältnissen zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber entstehen, wird Mettmann vereinbart. Im Übrigen gilt für sämtliche Rechtstreitigkeiten deutsches Recht.


12. Mündliche Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Alle Änderungen des Vertrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform.


13. Steuer

Die Auftragnehmerin, Kristina Kutz, ist selbständig tätig und beim Finanzamt Hilden unter der Steuernummer 135/5165/289 gemeldet.


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